Geld allein macht nicht unglücklich (Peter Falk)

Der clevere Lebenskünstler


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Damit das Lebensende nicht zum Ende mit Schrecken wird

Jeden Menschen kann es jederzeit treffen: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können eine Situation schaffen, in der der Betroffene nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Damit der Wille des Kranken berücksichtigt wird, sollte er diesen rechtzeitig durch eine Patientenverfügung ausdrücken. Diese ist seit dem 1. September 2009 für alle Ärzte bindend.

In einer solchen Verfügung kann der Patient nicht nur festlegen, was alles an Behandlungen unterbleiben soll, sondern selbstverständlich auch, was alles an lebenserhaltenden Maßnahmen getroffen werden soll. Doch warum sollte man unbedingt eine Patientenverfügung hinterlegen? Ganz einfach: Niemand weiß im voraus, an welche Art von Mediziner er gerät, besser gesagt, welche ethische Ansichten dieser hegt und vertritt. Man kann es aber auch zynisch ausdrücken: Es ist hier auf Erden möglicherweise die einzige Methode, Mediziner daran zu hindern, mit Todkranken noch einmal kräftig Reibach zu machen. Damit die lebenserhaltende Maßnahme am Patienten nicht zur "lebenserhaltenden" Maßnahme an der Klinik wird.

Damit am Willen des Patienten keine (berechtigten) Zweifel angemeldet werden können, sollte eine solche Verfügung aktuell gehalten werden. Damit sie nicht immer wieder neu niedergeschrieben werden muß, sollte sie jährlich einmal mit aktuellem Datum unterschrieben werden. Sie sollte ferner keine schwammigen Formulierungen enthalten und sich auch am medizinischen Fortschritt orientieren. Letzteres allerdings nur insoweit, wie ein Schwerkranker am Weiterleben interessiert ist, denn nicht alles, was auch machbar ist, wird tatsächlich gewollt. Anders ist es, wenn durch ärztliche Kunst ein Patient in der Tat wieder so hergestellt werden kann, als wäre nichts oder nur wenig geschehen.

Ausschließen läßt sich durch eine Patientenverfügung eine Intensivbehandlung, eine künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Bluttransfusionen, Organtransplantationen, künstliche Nieren, Anschluß an eine Herz-Lungen-Maschine sowie eine Einweisung in ein Heim. Sie können wünschen, daß nur angst- und/oder schmerzlindernde Maßnahmen vorgenommen werden und wo Sie sterben möchten, zum Beispiel als Alleinstehender nicht in der Klinik sondern in einem Hospiz.

Sofern Sie eine Person Ihres Vertrauens haben, erteilen Sie dieser eine Vollmacht, damit Ihr Wille auch tatsächlich respektiert wird. Gut ist auch, am Ende einer Patientenverfügung die eigenen ethischen Vorstellungen niederzuschreiben, etwa, daß Sie Ihr Leben in Gottes Hände geben oder der Meinung sind, bereits ein erfülltes Leben geführt zu haben. Was auch medizinisch möglich ist oder sein wird, sterben muß jeder Mensch ohnehin einmal. Da führt kein Weg vorbei.

Sie können Ihre Patientenverfügung bei sich zuhause aufbewahren oder als Original bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Wichtig ist es, stets einen Hinweis bei sich zu haben (zum Beispiel zusammen mit dem Personalausweis), aus dem hervorgeht, wo die Patientenverfügung zu finden ist.

Hilfe bei der Formulierung einer Patientenverfügung kann ein Arzt leisten oder aber die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund, die auch ein Formular zum Download für einen "Qualitätscheck Patientenverfügungsberatung" unter www.hospize.de anbietet. 

Eine 42seitige neue Broschüre über "Patientenverfügung: Leiden - Krankheit - Sterben" erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.bund.de. Klicken Sie auf der Webseite auf den Begriff "Service". Dann kommen Sie auf die Seite, auf der einzelnen Broschüren vorgestellt werden, die derzeit erhältlich sind. Die Broschüre über Patientenverfügung finden Sie zurzeit direkt am Anfang.


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